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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN PENSIONSAUFNAHMEVERTRAG
Eifelpension Schebesta
Inh. Erika Schebesta
Hüttenstr. 63a
D-53925 Kall
1.
GELTUNGSBEREICH
1.1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den
Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
(Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt
folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der
Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a,
D-53925 Kall in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen
wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2.
VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1.
Vertragspartner sind die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta,
Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme
des Antrags des Kunden durch die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta,
Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall zustande. Der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika
Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall steht es frei, die Zimmerbuchung in
Textform zu bestätigen.
2.2.
Alle Ansprüche gegen die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta,
Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren
kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des
Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese
Schadensersatzansprüche verjährenkenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika
Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall beruhen.
3.
LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGEN, AUFRECHNUNG
3.1.
Die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall
ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der
Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Eifelpension
Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall beauftragte
Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Eifelpension Schebesta, Inh.
Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall verauslagt werden.
3.3.
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind
lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet
sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder
der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den
Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend
angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum
zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4.
Die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall
kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die
Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Eifelpension Schebesta, Inh.
Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall erhöht.
3.5.
Rechnungen der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a,
D-53925 Kall ohne Fälligkeitsdatum sind binnen vierzehn Tagen ab Zugang der
Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta,
Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen
jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Eifelpension
Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall berechtigt, die
jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über
dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika
Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall bleibt der Nachweis eines höheren
Schadensvorbehalten.
3.6.
Die Eifelpension Schebesta, Inh.
Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall ist berechtigt, bei
Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.7.
In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder
Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika
Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall berechtigt, auch nach Vertragsschluss
bis zu Beginn des Aufenthaltes eine
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder
eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8.
Die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall
ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer
3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit
eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer
3.7geleistet wurde.
3.9.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta,
Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall aufrechnen oder verrechnen.
4.
RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER
LEISTUNGEN DER Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a,
D-53925 Kall
4.1.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika
Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall l geschlossenen Vertrag ist nur möglich,
wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges
gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Eifelpension Schebesta, Inh.
Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall der Vertragsaufhebung ausdrücklich
zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung
zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2.
Sofern zwischen der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr.
63a, D-53925 Kall und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom
Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das
Rücktrittsrecht
des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht
zum Rücktritt gegenüber der Pension ausübt.
4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.
4.4.
Stornierungsfristen:- bis 8 Tage vor Anreise ist eine kostenfreie Stornierung möglich
˗
bis 2 Tage vor Anreise berechnen wir 50% der gebuchten Leistung
˗
ab dem 2. Tag vor Anreise berechnen wir 80% der gebuchten Leistung
˗
bei Nichtanreise oder Stornierung am Anreisetag berechnen wir 100 % der
gebuchten Leistung Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5.
RÜCKTRITT DER Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta,
Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall
5.1.
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist
kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Eifelpension Schebesta, Inh.
Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmern
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung
auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2.
Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der
Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall
gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3.
Ferner ist die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a,
D-53925 Kall berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
▪
Höhere Gewalt oder andere von der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta,
Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
▪
Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder
Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die
Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
▪
die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall
begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in
der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
▪
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
▪
ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4.
Der berechtigte Rücktritt der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta,
Hüttenstr.
63a, D-53925 Kall begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
6.
ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,
soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Eifelpension Schebesta, Inh.
Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall spätestens um 11:00 Uhr geräumt
zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung
des Zimmers für dessen Vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des
vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es
frei nachzuweisen, dass der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta,
Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf
Nutzungsentgelt entstanden ist.
7.
HAFTUNG DER Eifelpension Schebesta Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925
Kall
7.1.
Die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall
haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Eifelpension
Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall beziehungsweise
auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen
Pflichten der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a,
D-53925 Kall beruhen. EinerPflichtverletzung der Pension steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende
Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig
geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der
Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall
auftreten, wird die Eifelpension
Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall bei Kenntnis oder
auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde
ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und
einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2.
Für eingebrachte Sachen haftet die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta,
Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.3.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Pensionsparkplatz zur Verfügung
gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Eifelpension Schebesta,
Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall nur nach Maßgabe der
vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4.
Weckaufträge werden von der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta,
Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post
und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Eifelpension
Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall übernimmt die
Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung
derselben. Die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a,
D-53925 Kall haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze
1 bis 4.
8.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2.
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für
Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Eifelpension
Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall. Sofern ein
Vertragspartner dieVoraussetzung des § 38Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Euskirchen
8.3.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften |